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   BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83   

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BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83 (https://dejure.org/1983,16946)
BSG, Entscheidung vom 18.08.1983 - 7 RAr 29/83 (https://dejure.org/1983,16946)
BSG, Entscheidung vom 18. August 1983 - 7 RAr 29/83 (https://dejure.org/1983,16946)
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  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83
    Daß Studenten bei bestimmten Gestaltungen von Beschäftigungsverhältnissen während des Studiums als versicherungs- und beitragspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung erachtet und ihnen demgemäß trotz Studiums die Eigenschaft von Arbeitnehmern zuerkannt wird, wurde bereits unter Hinweis auf BSGE 50, 25 erwähnt (vgl dazu auch die Zusammenstellung der Besprechungsergebnisse der Versicherungsträger zur Anwendung der 55 172 Abs. 1 Nr. 5, 1228 Abs. 1 Nr. 3 BVD, 5 4 Abs. 1 Nr A AVG, abgedruckt bei Beuster, Die Vesicherungspflicht, 2. Auflage, S 163 ff).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 20/64

    Verfassungswidrigkeit des § 52 Abs. 2 AVAVG

    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83
    Das BVerfG hat deshalb auch schon den vollständigen Ausschluß der bei ihren Eltern beschäftigten Arbeitnehmer vom Schutz der Arbeitslosenversicherung als mit Art. 3 GG unvereinbar erklärt (BVerfGE 18, 366, 372).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83
    Ein Verstoß gegen Art. 3 GG liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einem anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 60, 123, 133 ff).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83
    Ein Verstoß gegen Art. 3 GG liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einem anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 60, 123, 133 ff).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83
    Denn ein Abweichen von der vom Gesetz selbst gewählten Sachgesetzlichkeit kann vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG nur dann Bestand haben, wenn das Gewicht der für die Abweichung sprechenden Gründe der Intensität der getroffenen Ausnahmeregelung entspricht (BVerfGE 13, 331, 3HO; 15, 313, 318).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 368a Abs. 1 S. 1 RVO

    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83
    Für die Entscheidung des Senats kommt es mithin auf die Gültigkeit oder Ungültigkeit des 5 118a Abs. 1 AFG an, woraus sich die Pflicht zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ergibt (vgl BVerfGE 16, 286; 18, 257; 2", 119; "2, H2; "7, 1H6).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83
    Denn ein Abweichen von der vom Gesetz selbst gewählten Sachgesetzlichkeit kann vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG nur dann Bestand haben, wenn das Gewicht der für die Abweichung sprechenden Gründe der Intensität der getroffenen Ausnahmeregelung entspricht (BVerfGE 13, 331, 3HO; 15, 313, 318).
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83
    Für die Entscheidung des Senats kommt es mithin auf die Gültigkeit oder Ungültigkeit des 5 118a Abs. 1 AFG an, woraus sich die Pflicht zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ergibt (vgl BVerfGE 16, 286; 18, 257; 2", 119; "2, H2; "7, 1H6).
  • BSG, 09.09.1975 - 7 RAr 5/73

    Kompetenz des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zur Aufhebung

    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83
    gleichartige Beurteilung von für mehrere gleichzeitig vorliegenden Individualverhältnissen, fände dieses seine sachliche Berechtigung in dem der Beklagten auferlegten Neutralitätsgebot (5 116 AFG; vgl BSGE 40, 190ff).
  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78
    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 29/83
    Der Senat hat in ständiger Recht3prechung den S 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 5 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE H6, 89 : SozR "100 5 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78
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